info@mediendienste.info     +49 89 38 16 09 0     Mo-Do: 9-15 Uhr    Fr: 9-12 Uhr

 

 

Lizenzen & Vorführrechte

Bei der Vorführung von Filmen bei öffentlichen Veranstaltungen sind die entsprechenden Lizenzregelungen zu beachten. Die Filme aus dem Verleihprogramm der Landesmediendienste Bayern dürfen über die private Nutzung hinaus in Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendgruppen, Freizeitheimen und bei allen sonstigen Bildungsveranstaltungen von Vereinen, Verbänden, Institutionen und Bildungshäusern vorgeführt werden. Die entsprechenden Rechte für nichtgewerbliche öffentliche Vorführungen (die sog. V+Ö-Rechte) haben die LMD für ihre Entleiher erworben.

 

GEMA

Bei öffentlichen Vorführungen wird in der Regel eine Lizenzgebühr für die Filmmusik fällig, die mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) abzurechnen ist und die wir leider nicht für Sie übernehmen können. Als „öffentlich“ gelten alle Vorführungen, die nicht in einem rein privaten Umfeld (Familie oder Freundesgruppe) stattfinden. Auch „geschlossene“ Veranstaltungen, zu denen nur eingeladene Personen Zutritt haben, gelten als „öffentlich“. Dabei ist es unerheblich, ob ein Eintritt oder Unkostenbeitrag verlangt wird, oder nicht. 
Für die meisten Veranstalter dürfte der GEMA Tarif T infrage kommen. Sofern die Veranstaltung religiösen, kulturellen oder sozialen Zwecken dient und nachweislich keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt, bekommt man einen Nachlass von 15%. Falls Ihre Einrichtung einem Dachverband oder einer Religionsgemeinschaft angehört, besteht eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Musiklizenz im Rahmen eines Gesamtvertrags des Dachverbands bereits abgegolten ist. Das müssten Sie selbst in Erfahrung bringen. Das Informationsblatt der GEMA zum Tarif T können Sie hier herunterladen.

 

Vergütungsfrei sind Filmvorführungen nur unter diesen Voraussetzungen (siehe § 52 UrhG):

- Veranstalter muss eine Einrichtung der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege sowie der Gefangenenbetreuung sein.

- Die Veranstaltung darf nur für einen bestimmt abgegrenzten Personenkreis zugänglich sein (z.B. nur für eingetragene Mitglieder einer Gruppe, eines Vereins; nur mit persönlicher (am besten schriftlicher) Einladung; nur Bewohner eines Jugend-, Alters-, Pflegeheims)

- Es darf kein Eintritt oder Unkostenbeitrag verlangt werden.

- Die Veranstaltung darf keinem Erwerbszweck Dritter dienen (z.B. kein Catering gegen Bezahlung!).

- Keiner der Mitwirkenden darf eine spezielle Vergütung für diese Veranstaltung erhalten.

- Die Veranstaltung muss einem sozialen oder erzieherischen Zweck dienen.

Sollte auch nur einer dieser Punkte nicht eingehalten werden können, ist die Veranstaltung GEMA-pflichtig und dürfte in den meisten Fällen unter den Tarif T fallen.

 

Bei Vorführungen in Schulen gilt:

Im Unterricht einer Schulklasse oder einer anderen fest im Stundenplan verankerten Lerngruppe braucht keine GEMA-Gebühr bezahlt werden.
Bei Schulveranstaltungen muss nur dann eine GEMA-Gebühr (in der Regel nach Tarif T) entrichtet werden, wenn die Veranstaltung nicht den Rahmenbedingungen entspricht, die im „Merkblatt zur Abgrenzung vergütungsfreier Schulveranstaltungen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus festgelegt sind. Ebenso sind keine GEMA-Gebühren fällig, wenn der zuständige kommunale Schulträger dem Pauschalvertrag zwischen der GEMA und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände beigetreten ist.

 

Vervielfältigung von Medien der Landesmediendienste

Ein Vervielfältigen unserer Medien, auch zum eigenen Gebrauch, ist unzulässig. Wir weisen Sie darauf hin, dass alle Verstöße gegen die genannten Regelungen von uns bzw. den zuständigen Interessensverbänden straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.

 

Weitere Informationen zum Download

Urheberrecht – Tipps, Tricks und Klicks
Neue Broschüre der Bayerische Landeszentrale für neue Medien (Mitglied des Landesmediendienste Bayern e.V.)
Das neue Urheberrecht - und was Sie als Lehrer/in bzw. Mitarbeiter/in in der Bildungsarbeit unbedingt beachten müssen

Hier können Sie in unserem Filmangebot suchen:

Dieser Internetauftritt verwendet nur Session-Cookies, die für den technischen Betrieb notwendig sind. Das betrifft insbesondere Seiten, die Elemente beinhalten, die der Kommunikation dienen, wie z. B. Filmsuche und Filmbestellung.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung